Nutzungsbedingungen

Spiel- und Platzordnung des TC Hainstadt 1959 e.V. – Stand 2020



(im Nachfolgenden als TC bezeichnet)




§1 Zuständigkeit



Diese Ordnung regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage des TC.



Zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung ist jedes Vorstandsmitglied.



Außerdem Personen, welche hierfür durch den Vorstand beauftragt wurden.




§2 Spielberechtigung



Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC, insofern sie ihren Beitrag für die laufende Saison



entrichtet haben. Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung.




§3 Platzreservierung



Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, über das Buchungssystem, einen Platz (Nr. 1 - 5) 24 Std. im Voraus für 1



Std. (Einzel) oder 2 Stunden (Doppel) zu belegen.



Pro Woche darf Montag-Freitag in der Zeit von 16 - 20 Uhr max. 3 x für 1 Stunde (Doppel 2 Std.)



ein Platz gebucht werden. Ist der Platz nach der gebuchten Spielzeit noch frei, so kann weitergespielt



werden. Dazu muss nicht neu gebucht werden.



Jedes Mitglied ist verpflichtet, diese Regelung einzuhalten. Wiederholte Verstöße gegen diese



Regeln können zum Vereinsausschluss führen.



Offizielle Mannschaftsspiele haben immer Vorrang vor Mitgliedereintragungen. Plätze hierfür, sowie



für Trainingsstunden oder sonstige Veranstaltungen werden durch den Vorstand reserviert.



Sollte ein Mannschaftsspiel zum im Belegungsplan angegebenen Zeitpunkt nicht beendet sein, so



entfallen die nachfolgenden Reservierungen.




§4 Spieldauer



Die Spieldauer beträgt im Einzel 60 Minuten, im Doppel 120 Minuten (Beginn und Ende jeweils zur



halben und vollen Stunde) und beinhaltet sowohl das Spritzen der Plätze (bei Trockenheit) zu Beginn,



und das Abziehen und Kehren der Linien am Ende der Stunde.



Zu Beginn der Saison sind die Plätze zusätzlich mit den Kanthölzern (Dreikant oder Scharierholz) zu



glätten und ggfs. gesondert zu wässern.


§5 Spielen mit Gäste(n)

Gäste dürfen mit aktiven Club-Mitgliedern die Plätze des TC nutzen. Dazu muss ein aktives Mitglied

den Platz buchen.

Die Gastgebühr beträgt 8,-- € pro Platz und Stunde. Die Gastgebühr wird jeweils im 4.Quartal des

Jahres dem Konto des Mitglieds per SEPA Lastschrift belastet.

Gäste bzw. Clubmitglieder, die Gastspiele nicht in den Belegungsplan eintragen, werden beim 1.

Verstoß mit dem doppelten Gastbeitrag (16,--€) belastet. Beim 2. Verstoß kann der Vorstand von

seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Platzverbot für das Nichtmitglied aussprechen.

Sonderregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regel sind dringend zu beachten (z.B. siehe

Aushang während der Corona-Krise in 2020).


§6 Tennisplatz-Ordnung

Der Tennisplatz ist nur mit Tennisschuhen (Fischgrätenmuster oder mit Allcourt-Schuhen, aber nicht

mit Joggingschuhen!) und in entsprechender Tenniskleidung zu betreten.

Rauchen und alkoholische Getränke sind auf den Plätzen nicht erlaubt.

Wer als Letzter die Anlage verlässt ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Clubhauses (Türen

und Fenster) und der Tennisanlage (Au.entüren) verantwortlich. (Schlüssel gegen 10,--€

Kostenbeitrag).

Für den weiteren ordnungsgemäßen Zustand der Tennisplätze und der Anlage ist der Platzwart

verantwortlich. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden in erster Linie die Mitglieder des

Vorstands. Nichtbespielbare Plätze dürfen nicht bespielt werden.


§7 Clubhaus-Ordnung

Das Clubhaus steht allen aktiven und passiven Mitgliedern des TC zur Verfügung. Sowohl der

Clubraum als auch die Damen- bzw. Herrenumkleide dürfen nicht mit Sandplatzschuhen betreten

werden.

Sonderregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regel sind dringend zu beachten (z.B. siehe

Aushang während der Corona-Krise in 2020).


§8 Allgemeines

Der Vorstand kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen. Mitglieder, die

eine Änderung wünschen, können dies schriftlich bei der Vorstandschaft beantragen. Über

Änderungen werden die Mitglieder mit einem Aushang am Clubhaus informiert.