Spiel- und Platzordnung des TC Hainstadt 1959 e.V. – Stand 2020
(im Nachfolgenden als TC bezeichnet)
§1 Zuständigkeit
Diese Ordnung regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage des TC.
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung ist jedes Vorstandsmitglied.
Außerdem Personen, welche hierfür durch den Vorstand beauftragt wurden.
§2 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC, insofern sie ihren Beitrag für die laufende Saison
entrichtet haben. Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung.
§3 Platzreservierung
Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, über das Buchungssystem, einen Platz (Nr. 1 - 5) 24 Std. im Voraus für 1
Std. (Einzel) oder 2 Stunden (Doppel) zu belegen.
Pro Woche darf Montag-Freitag in der Zeit von 16 - 20 Uhr max. 3 x für 1 Stunde (Doppel 2 Std.)
ein Platz gebucht werden. Ist der Platz nach der gebuchten Spielzeit noch frei, so kann weitergespielt
werden. Dazu muss nicht neu gebucht werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, diese Regelung einzuhalten. Wiederholte Verstöße gegen diese
Regeln können zum Vereinsausschluss führen.
Offizielle Mannschaftsspiele haben immer Vorrang vor Mitgliedereintragungen. Plätze hierfür, sowie
für Trainingsstunden oder sonstige Veranstaltungen werden durch den Vorstand reserviert.
Sollte ein Mannschaftsspiel zum im Belegungsplan angegebenen Zeitpunkt nicht beendet sein, so
entfallen die nachfolgenden Reservierungen.
§4 Spieldauer
Die Spieldauer beträgt im Einzel 60 Minuten, im Doppel 120 Minuten (Beginn und Ende jeweils zur
halben und vollen Stunde) und beinhaltet sowohl das Spritzen der Plätze (bei Trockenheit) zu Beginn,
und das Abziehen und Kehren der Linien am Ende der Stunde.
Zu Beginn der Saison sind die Plätze zusätzlich mit den Kanthölzern (Dreikant oder Scharierholz) zu
glätten und ggfs. gesondert zu wässern.
§5 Spielen mit Gäste(n)
Gäste dürfen mit aktiven Club-Mitgliedern die Plätze des TC nutzen. Dazu muss ein aktives Mitglied
den Platz buchen.
Die Gastgebühr beträgt 8,-- € pro Platz und Stunde. Die Gastgebühr wird jeweils im 4.Quartal des
Jahres dem Konto des Mitglieds per SEPA Lastschrift belastet.
Gäste bzw. Clubmitglieder, die Gastspiele nicht in den Belegungsplan eintragen, werden beim 1.
Verstoß mit dem doppelten Gastbeitrag (16,--€) belastet. Beim 2. Verstoß kann der Vorstand von
seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Platzverbot für das Nichtmitglied aussprechen.
Sonderregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regel sind dringend zu beachten (z.B. siehe
Aushang während der Corona-Krise in 2020).
§6 Tennisplatz-Ordnung
Der Tennisplatz ist nur mit Tennisschuhen (Fischgrätenmuster oder mit Allcourt-Schuhen, aber nicht
mit Joggingschuhen!) und in entsprechender Tenniskleidung zu betreten.
Rauchen und alkoholische Getränke sind auf den Plätzen nicht erlaubt.
Wer als Letzter die Anlage verlässt ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Clubhauses (Türen
und Fenster) und der Tennisanlage (Au.entüren) verantwortlich. (Schlüssel gegen 10,--€
Kostenbeitrag).
Für den weiteren ordnungsgemäßen Zustand der Tennisplätze und der Anlage ist der Platzwart
verantwortlich. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden in erster Linie die Mitglieder des
Vorstands. Nichtbespielbare Plätze dürfen nicht bespielt werden.
§7 Clubhaus-Ordnung
Das Clubhaus steht allen aktiven und passiven Mitgliedern des TC zur Verfügung. Sowohl der
Clubraum als auch die Damen- bzw. Herrenumkleide dürfen nicht mit Sandplatzschuhen betreten
werden.
Sonderregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regel sind dringend zu beachten (z.B. siehe
Aushang während der Corona-Krise in 2020).
§8 Allgemeines
Der Vorstand kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen. Mitglieder, die
eine Änderung wünschen, können dies schriftlich bei der Vorstandschaft beantragen. Über
Änderungen werden die Mitglieder mit einem Aushang am Clubhaus informiert.